Einführung in die neue Wirtschafts-ID
Seit Anfang November 2024 tritt eine bedeutende Neuerung im deutschen Wirtschaftsrecht in Kraft: Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beginnt mit der Vergabe der Wirtschafts-ID. Diese neue Identifikationsnummer wird für alle wirtschaftlich Tätigen einschließlich Unternehmen und Selbstständigen zur Pflichtangabe im Impressum, was weitreichende Impulse für die rechtliche Infrastruktur im E-Commerce nach sich zieht.
Was ist die Wirtschafts-ID?
Die Wirtschafts-ID stellt eine eindeutige Identifikationsnummer dar, die speziell für Unternehmen entwickelt wurde. Sie wird automatisch und ohne Antrag vergeben und bleibt unabhängig von persönlichen Veränderungen wie Wohnort oder Familienstand gültig. Die Wirtschafts-ID setzt sich aus dem Länderkürzel „DE“ und einer neunstelligen Ziffernfolge zusammen, ergänzt durch ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal, das jede wirtschaftliche Tätigkeit identifiziert. Dies ermöglicht eine differenzierte Erfassung mehrerer Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens.
Regeln zur Vergabe und Verwendung
Unternehmen, die bereits vor dem 30. November 2024 eine Umsatzsteuer-ID besitzen, erhalten automatisch die Mitteilung, dass ihre Wirtschafts-ID der USt-ID entspricht. Für neue Unternehmen oder Kleinunternehmer, die bis zu diesem Datum keine Umsatzsteuer-ID erhalten haben, wird die Wirtschafts-ID ab dem 1. Dezember 2024 zugeteilt, vorausgesetzt sie nutzen die Plattform ELSTER. Für alle anderen ist eine Vergabe ab dem 1. Juli 2025 vorgesehen.
Einfluss auf das Impressum
Die Einführung der Wirtschafts-ID hat unmittelbare Auswirkungen auf die Impressumspflicht. Unternehmen, die über keine Umsatzsteuer-ID verfügen, sind gesetzlich verpflichtet, ihre Wirtschafts-ID im Impressum anzugeben. Diese Verpflichtung kommt aus dem § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG, der Unternehmen dazu auffordert, ihre Identifikationsnummern transparent zu machen. Dies könnte die Compliance-Anforderungen für Onlineshops und digitale Dienstleister erhöhen.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Für Unternehmen, die ihre Wirtschafts-ID erhalten, empfiehlt es sich, zeitnah das Impressum zu aktualisieren. Der eRecht24 Impressum-Generator ermöglicht es, diese rechtlichen Anforderungen schnell und einfach umzusetzen, indem er ein rechtssicheres Impressum erstellt. Dies ist besonders relevant für Onlineshop-Betreiber, die sich in einem zunehmend regulierten Markt behaupten müssen.
Fazit und Ausblick
Die Einführung der Wirtschafts-ID könnte wegweisend für die rechtliche Struktur im E-Commerce-Sektor sein. Sie schafft nicht nur Klarheit und Transparenz, sondern könnte auch eine verstärkte Überwachung und Compliance-Aktivitäten nach sich ziehen. Für Unternehmen ist es entscheidend, sich proaktiv mit diesen Änderungen auseinanderzusetzen, um Rechtskonformität und damit auch Kundensicherheit zu gewährleisten.
