Online-Umsatz in Großbritannien macht 28 Prozent des gesamten Einzelhandels aus, doch ein großer Teil der Verkäufe über Marktplätze entzieht sich weiterhin der Umsatzsteuer. Die Regierung in London will das ändern. In einer Konsultation, die am 23. Juni 2026 begann und bis zum 18. August lief, schlägt das Finanzministerium vor, Online-Marktplätze künftig für die USt auf Verkäufe britischer Händler haften zu lassen. Bislang greift diese Pflicht nur für Verkäufer aus dem Ausland, wie die Reform von 2021 vorsah.
Was genau ändert sich bei der Haftung?
Das Prinzip bleibt das gleiche wie seit 2021: Hält sich der Verkäufer nicht in Großbritannien auf, zahlt die Plattform die USt. Neu ist, dass diese Regeln auf inländische Unternehmen ausgeweitet werden. Konkret: Sobald sich die Waren im Zeitpunkt des Verkaufs in Großbritannien befinden, soll der Marktplatz die Umsatzsteuer abführen. Betroffen sind B2C-Verkäufe über Plattformen wie Amazon, eBay oder Etsy, dazu Lebensmittel, die über Lieferportale verkauft werden.
Die Reform zielt auf ein großes Loch: HMRC schätzt, dass Zehntausende britische Unternehmen über Online-Marktplätze handeln und keine USt abführen. Der Verlust beläuft sich auf Hunderte Millionen Pfund jährlich. London erhofft sich aus der Ausweitung der Haftung bis zu eine Milliarde Pfund zusätzliche Einnahmen pro Jahr. Das Geld soll für Senkungen der Business Rates verwendet werden, der Steuer, die High-Street-Geschäfte belastet.
Wie will London Kleinbetriebe schützen?
Das Vereinigte Königreich prüft zwei Modelle, um die Reform mit der USt-Registrierungsschwelle von 90.000 Pfund zu vereinbaren:
- Mindestplattformschwelle: Marktplätze haften erst, wenn der britische Verkäufer pro Plattform einen bestimmten Umsatz überschreitet.
- USt-Ermäßigung: Unternehmen unterhalb der Registrierungsschwelle zahlen einen reduzierten Satz.
Beide Ansätze stoßen auf Kritik. Die britische Wirtschaftsprüferkammer ICAEW hält die Plattformschwelle für unzulänglich, weil sie den Umsatz pro Plattform und nicht den Gesamtumsatz eines Verkäufers messe. Händler, die ihre Verkäufe aufteilen, fielen durchs Raster. Die Ermäßigung verschiebe das Problem der Nichtregistrierung nur, so die Kammer.
Was bedeutet das für deutsche Verkäufer?
Für deutsche Online-Händler, die von außerhalb Großbritannien verkaufen, ändert sich zunächst wenig. Sie fallen unter die Regeln von 2021, die Plattform zahlt bereits heute die USt. Anders sieht es für Händler aus, die Waren in britischen Lagern führen, etwa über Amazon FBA. Wer im Vereinigten Königreich eine feste Einrichtung betreibt, gilt nach bisheriger Regelung als inländischer Verkäufer und führt die USt selbst ab. Die Reform würde diese Rolle auf den Marktplatz übertragen. Das verringert den bürokratischen Aufwand, schafft aber auch neue Abhängigkeiten von der Plattform.
Handlungsimpuls: Händler mit britischen Lagerbeständen sollten ihre USt-Registrierung prüfen und die britische Debatte genau verfolgen. Die Schweiz verfolgt bereits ein Modell für Waren, Neuseeland für bestimmte Dienstleistungen. Die Richtung ist europaweit dieselbe. Die Plattformen werden zur Zentralstelle der digitalen Steuerabwicklung.
