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Neuer E-Commerce-Artikel

Neuer E-Commerce-Artikel

Ab dem 1. Juli 2026 gilt für E-Commerce-Sendungen aus Drittstaaten mit einem Warenwert bis 150 Euro ein pauschaler Zollsatz von drei Euro pro Warenart. Die bisherige Zollfreiheit für Kleinsendungen entfällt damit. Für den deutschen Online-Handel ändert sich die Kalkulation grenzüberschreitender Lieferungen – und das nicht nur für Händler, die selbst aus Fernost beziehen.

Was ändert sich am 1. Juli konkret?

Die EU ersetzt die bisherige Zollfreigrenze für Sendungen bis 150 Euro durch einen pauschalen Zollsatz von drei Euro je angemeldeter Position, sofern der Verkäufer im Import-One-Stop-Shop (IOSS) für Mehrwertsteuerzwecke registriert ist. Das trifft nach Angaben des Rates rund 93 Prozent der E-Commerce-Importströme. Befinden sich in einem Paket beispielsweise ein T-Shirt aus Baumwolle und ein Paar Sportschuhe, fallen zwei unterschiedliche HS-Positionen an – und damit sechs Euro Zoll. Fünf identische Artikel aus einer Kategorie kosten dagegen nur einmal drei Euro.

Zusätzlich bleibt die Einfuhrumsatzsteuer fällig: 19 Prozent oder ermäßigt sieben Prozent auf den Warenwert. Paketdienste wie DHL verlangen für die Abfertigung zudem eine Servicepauschale von derzeit 7,50 Euro, wenn sie Abgaben vorstrecken. Ab dem 1. November 2026 droht eine zusätzliche EU-Bearbeitungsgebühr, deren Höhe noch offen ist. Käufer spüren die Kosten besonders dann, wenn sie nicht bereits beim Checkout ausgewiesen werden.

Warum betrifft das auch deutsche Online-Händler?

Die neue Regel zielt auf Billigimporte ab. 2024 trafen laut EU-Kommission täglich rund zwölf Millionen solcher Pakete in der EU ein, in Deutschland etwa 400.000 pro Tag. 91 Prozent stammten aus China. Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress werden dadurch teurer, was den Wettbewerbsdruck auf heimische Händler kurzfristig dämpfen kann.

Gleichzeitig steigen die Kosten für alle, die selbst aus Drittstaaten beziehen oder dort lagern. Dropshipping-Modelle, bei denen einzelne Pakete direkt an Endkunden versandt werden, verlieren an Marge. Wer mehrere HS-Positionen in einer Sendung kombiniert, muss den Zoll pro Position kalkulieren – nicht mehr pauschal pro Paket. Falsche Warennummern werden an dieser Stelle schnell teuer.

Kernsatz: Der 3-Euro-Zoll ist eine Übergangslösung bis 2028. Dann soll der EU-Zolldatenhub den vollständigen Zollabzug pro Ware ab dem ersten Euro ermöglichen.

Wie sollten Shopbetreiber reagieren?

Zunächst lohnt eine Prüfung der Lieferantenstruktur. Wer direkt aus Nicht-EU-Ländern bezieht, sollte die tatsächlichen Kosten je Artikel und Sendung neu berechnen. Je genauer die Zolltarifnummer, desto verlässlicher die Kostenkalkulation. Wer Einfuhrabgaben bereits im Checkout transparent ausweist, vermeidet Überraschungen beim Kunden – und Rücksendungen wegen unerwarteter Nachnahmegebühren.

Für größere Versandvolumen lohnt sich der Vergleich der Abfertigungsleistungen verschiedener Carrier. Die 7,50 Euro Servicepauschale entfallen, wenn Händler oder Kunden als Selbstverzoller die Abgaben direkt beim Zoll begleichen. Auch die IOSS-Registrierung aller Marktplatzpartner gehört auf den Prüfstand – nur so lässt sich der neue Pauschalzoll korrekt abrechnen.

Ab voraussichtlich 2028 fällt die 150-Euro-Freigrenze komplett weg. Dann greift der reguläre Zolltarif für jede einzelne Ware. Händler, die ihre grenzüberschreitende Supply Chain jetzt auf diese Realität einstellen, haben einen deutlichen Vorsprung.