Ab 1. Juli fällt die Steuerbefreiung für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern mit einem Warenwert unter 22 Euro. Bislang blieb dieser Betrag zoll- und umsatzsteuerfrei. Das ändert sich. Jede Ware, die aus Ländern wie China, den USA oder Großbritannien in die EU kommt, wird künftig mit der jeweiligen nationalen Mehrwertsteuer belegt. Für Shopbetreiber bedeutet das: mehr Bürokratie, höhere Kosten für Kunden und ein deutlich größerer Abstimmungsaufwand zwischen Versanddienstleister, Zoll und Steuerbehörde.
Was ändert sich konkret beim Online-Shopping?
Bisher konnten Kunden günstige Artikel aus dem Nicht-EU-Ausland steuerfrei bestellen. Händler aus Fernost nutzten diese Regelung massiv, um Kleinstsendungen unter 22 Euro kostengünstig nach Deutschland und in andere EU-Länder zu verschicken. Das neue Verfahren stellt dieses Modell auf den Kopf. Ab Juli gilt für alle Waren die umsatzsteuerpflichtige Einfuhr – unabhängig vom Warenwert.
Parallel führt die EU das Import One-Stop-Shop-Verfahren ein. Über dieses Meldeportal können Online-Händler und Marktplätze die Umsatzsteuer für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe in allen EU-Mitgliedstaaten abführen. Wer das nutzt, erspart sich in der Regel die Zollanmeldung pro Sendung. Wer es nicht nutzt, muss die Steuer über den Zoll abrechnen – mit Verzögerungen beim Zollverfahren und zusätzlichen Gebühren für Empfänger.
Für Pakete mit einem Warenwert bis 150 Euro entfällt zwar weiterhin der Zoll, nicht aber die Einfuhrumsatzsteuer. Sendungen über 150 Euro werden weiterhin sowohl zoll- als auch umsatzsteuerpflichtig. Der entscheidende Unterschied: Auch unterhalb dieser Schwelle muss künftig jedes Paket erfasst und versteuert werden.
Warum trifft das auch deutsche Shopbetreiber?
Zunächst klingt die Reform wie ein Problem für Kunden. Tatsächlich wird sie aber schnell zum Geschäftsrisiko für Händler. Kaufen chinesische Konkurrenten ihre Ware weiterhin ohne Steuerabwicklung ein, verzögern sich Lieferungen. Gleichzeitig müssen deutsche Anbieter, die Waren aus Nicht-EU-Ländern beziehen oder dorthin liefern, ihre Steuerprozesse umstellen.
Wer Produkte aus Asien bezieht und direkt an Endkunden in der EU versendet, steht vor einer doppelten Herausforderung: Die Steuer muss entweder beim Import oder beim Endkunden erhoben werden. Wer sie nicht rechtzeitig regelt, riskiert verärgerte Kunden, Retouren und Imageverlust. Zollbehörden werden zudem verstärkt prüfen, ob Artikel korrekt deklariert sind. Falschangaben zur Warenart oder zum Wert können zu Beschlagnahmungen führen.
Wie sollten Händler jetzt reagieren?
Die dringendste Aufgabe ist die Prüfung der Lieferketten. Händler sollten mit ihren Versanddienstleistern klären, wie die Zollanmeldung und Steuerabwicklung künftig organisiert wird. Große Logistiker wie DHL, DPD oder GLS bieten dafür spezielle Dienstleistungen an. Der Einsatz lohnt sich besonders für Shops mit hohem Sendungsvolumen aus Nicht-EU-Ländern.
Wer regelmäßig in mehrere EU-Länder verkauft, sollte die Anmeldung beim Import One-Stop-Shop prüfen. Damit lässt sich die Umsatzsteuer zentral in einem Mitgliedstaat abführen. Das reduziert den Verwaltungsaufwand deutlich. Händler mit kleinem grenzüberschreitendem Volumen können alternativ über die Dienstleister abrechnen lassen – oft gegen eine Gebühr pro Sendung.
Zusätzlich empfiehlt sich eine Anpassung der Kostenstruktur. Preise, Versandkosten und Richtigkeit der Zolldokumentation müssen zusammenpassen. Kunden sollten vor dem Kauf sehen, mit welchen Zusatzkosten sie rechnen müssen. Transparenz verhindert Warenkorbabbrüche und Retouren.
Die neuen Regeln sind kein IT-Update, das über Nacht eingespielt wird. Sie erfordern eine Anpassung von Steuerberatung, Logistik und Kundenkommunikation. Händler, die das jetzt angehen, vermeiden im Juli böse Überraschungen an der Grenze.
