Analyse Shop-Management

Buy Now, Pay Later: Warum die Regulierungsdebatte am eigentlichen Problem vorbeigeht

Ein Siebtel. So viele BNPL-Nutzer in Deutschland verlieren laut einer aktuellen BaFin-Untersuchung schon mal den Überblick über ihre laufenden Raten. Klingt dramatisch. Ist es aber nur bedingt — und genau darin liegt das Problem einer Debatte, die sich seit Monaten an der falschen Stelle festbeißt.

Jacob von Ingelheim, Chief Risk and Transformation Officer beim Heidelberger Zahlungsdienstleister Unzer, hat dieser Tage in einem Kommentar eine Position bezogen, die man so nicht oft hört von jemandem, dessen Job es ist, Kreditrisiken zu begrenzen: Verantwortungsvolle Kreditvergabe, so seine These, beginnt nicht mit der CCD II. Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die ab dem 20. November 2026 auch zinsfreie Kurzzeitkredite, Kleinstbeträge unter 200 Euro und eben Buy Now, Pay Later voll in den Regulierungsrahmen holt, sei kein Startschuss. Sie sei allenfalls die Kodifizierung dessen, was seriöse Anbieter längst tun.

Der Bundestag hat das Umsetzungsgesetz am 17. April 2026 verabschiedet. Die Uhr läuft also. Wer als Händler Ratenzahlung, Rechnungskauf über Drittanbieter oder eine eigene Absatzfinanzierung im Checkout anbietet, hat jetzt gut ein Jahr, Prozesse, Vertragstexte und Bonitätsprüfungen neu aufzusetzen. Die Frage ist nur, ob die Branche das Zeitfenster für die richtige Diskussion nutzt.

Was die CCD II konkret ändert — und was nicht

Die Richtlinie 2023/2225 weitet den Anwendungsbereich des Verbraucherkreditrechts deutlich aus. Künftig erfasst: zins- und gebührenfreie Darlehen, Kleinstkredite unter 200 Euro, bestimmte Leasingmodelle mit Kaufoption — und ausdrücklich BNPL-Produkte. Die Obergrenze für Verbraucherkredite steigt auf 100.000 Euro. Werbung für Kredite muss künftig vor Überschuldung warnen, ähnlich wie Zigarettenpackungen vor Rauchen.

Für Händler ist die operative Konsequenz die entscheidende: Wer BNPL über einen lizenzierten Anbieter wie Klarna, PayPal, Riverty oder Unzer abwickelt, lagert den regulatorischen Ballast weitgehend aus. Wer dagegen selbst Zahlungsziele gewährt — der klassische Händlerkredit per Rechnung mit Skonto oder individueller Ratenzahlung —, rutscht unter Umständen selbst in die Kreditgeberrolle. Dann greifen Kreditwürdigkeitsprüfung, vorvertragliche Informationspflichten und im Zweifel BaFin-Aufsicht. Die Aufsicht erhält mit der Umsetzung erweiterte Befugnisse, und zwar auch gegenüber Unternehmen ohne Banklizenz.

Kernsatz: Die CCD II reguliert nicht das Produkt BNPL, sondern die Kreditvergabe als solche. Wer Rechnungskauf selbst trägt statt ihn auszulagern, wird ab November 2026 möglicherweise selbst zum regulierten Kreditgeber.

Warum die Debatte über Überschuldung zu kurz greift

Die öffentliche Erzählung über BNPL folgt einem festen Drehbuch: junge Konsumenten, verführerischer Checkout-Button, Schuldenfalle. Die Schlagzeilen schreiben sich selbst, und TikTok-Hashtags wie #Klarnaschulden liefern die Bilder dazu. Gegen diese Erzählung stehen Zahlen, die selten in derselben Schriftgröße gedruckt werden.

46 Prozent der BNPL-Nutzer in Deutschland geben laut BaFin durchschnittlich weniger als 100 Euro pro Monat über Ratenzahlungsangebote aus. Das sind Konsumkredite in der Größenordnung eines Restaurantbesuchs. Klarna, der Branchenprimus, verweist auf eine Ausfallquote im Promillebereich des ausgezahlten Volumens — weit unter dem, was klassische Kreditkartenportfolios an Kreditausfällen verbuchen.

Das relativiert das Risiko nicht. Es verortet es nur anders. Die eigentliche Gefahr von BNPL liegt nicht im Einzelkredit über 80 Euro, sondern in der Aggregation: Fünf aktive Ratenpläne bei drei Anbietern, keiner kennt die Verbindlichkeiten des anderen. Genau hier setzt von Ingelheims Argument an. Wer verantwortungsvoll Kredit vergibt, prüft nicht erst seit der CCD II die Bonität — und wer bislang nicht geprüft hat, wird es auch unter der neuen Richtlinie nur so gut tun, wie seine Dateninfrastruktur es hergibt.

Das Gesetz ändert die Pflicht. Es ändert nicht die Fähigkeit. Die entscheidende Frage ist, ob Anbieter Echtzeitdaten über bestehende Verbindlichkeiten haben — oder ob sie im Blindflug Kredit vergeben und die Richtlinie zur Ausrede machen.

Wie ernst ist das Überschuldungsrisiko wirklich?

Ehrlichkeit gebietet, die Gegenseite ernst zu nehmen. Laut einer SCHUFA-Verbraucherumfrage nutzen über 40 Prozent der jungen Erwachsenen in Deutschland Angebote wie „30 Tage später zahlen“. Die Nutzungsintensität steigt, und die Verbraucherzentralen melden seit Jahren wachsende Fallzahlen bei der Schuldnerberatung, in denen Ratenzahlungskäufe eine Rolle spielen. Dass BNPL im Checkout die Conversion hebt — je nach Studie und Segment um 20 bis 30 Prozent —, ist zugleich die Kehrseite: Jeder Prozentpunkt Conversion, der auf Zahlungsaufschub beruht, ist Konsum, der ohne ihn nicht stattgefunden hätte.

Aber die Regulierung adressiert dieses Spannungsfeld asymmetrisch. Sie verschärft die Pflichten der Anbieter, lässt die Anreizstruktur im Checkout unangetastet. Der Button „Jetzt kaufen, in 30 Tagen zahlen“ bleibt, wo er ist — prominent, vorausgewählt, psychologisch optimiert. Wer die Debatte nur über den Schutz der Verbraucher führt, diskutiert das Symptom. Die Ursache liegt in einem Geschäftsmodell, das Zahlungsausfälle einpreist und über Händlergebühren refinanziert.

Was Händler jetzt konkret prüfen sollten

Für Shopbetreiber in Deutschland ergeben sich aus der CCD II drei Handlungsfelder, und keines davon wartet bis November 2026.

Erstens die Bestandsaufnahme der eigenen Zahlungsarten. Wer Rechnungskauf ausschließlich über externe Payment Service Provider abwickelt, bei denen das Kreditrisiko liegt, ist weitgehend fein raus. Wer eigene Zahlungsziele, individuelle Ratenvereinbarungen oder Mahnstreckungen gewährt, sollte prüfen lassen, ob er ab Inkrafttreten als Kreditgeber oder Kreditvermittler gilt. Die Grenzen sind im Umsetzungsgesetz enger gezogen als viele erwarten.

Zweitens die Anbieterwahl. Die Richtlinie wird den BNPL-Markt konsolidieren. Kleine Anbieter ohne belastbare Bonitätsinfrastruktur werden die Kosten der Kreditwürdigkeitsprüfung — Echtzeitabfragen, SCHUFA-Anbindung, Kontoblick-Verfahren — kaum stemmen. Händler, die heute einen BNPL-Partner auswählen, sollten weniger auf die Transaktionsgebühr schauen als auf die Frage, ob der Anbieter 2027 noch regulierungsfähig ist. Von Ingelheims Kommentar lässt sich auch als Bewerbung in genau diesem Wettbewerb lesen: Unzer positioniert sich als der Anbieter, der Verantwortung nicht erst seit der Richtlinie praktiziert.

Kernsatz: Die CCD II ist ein Marktfilter. Sie bestraft nicht BNPL als Modell, sondern Anbieter ohne echte Risikoinfrastruktur — und indirekt die Händler, die auf sie gesetzt haben.

Drittens die Checkout-Kommunikation. Die Warnhinweispflicht der Richtlinie wird Formulierungen wie „Kaufen ohne Risiko“ oder „Zahlen, wann Sie wollen“ rechtlich heikel machen. Wer seine Zahlungsseiten heute schon auf klare, unbeschönigte Sprache umstellt, spart sich den Umbau unter Zeitdruck.

Regulierung als Qualitätsmerkmal — oder als Feigenblatt?

Die schärfste Pointe der Debatte liegt in einer Beobachtung, die von Ingelheim nur zwischen den Zeilen macht: Die CCD II schafft für die etablierten Anbieter einen Wettbewerbsvorteil. Wer wie Klarna, Unzer oder die Otto-Group-Tochter Riverty seit Jahren Bonitätsprüfungen in Echtzeit betreibt, für den ist die Richtlinie kein Rückschlag, sondern ein Burggraben. Die Regulierung, die als Sieg der Verbraucherschützer gefeiert wird, konsolidiert den Markt zugunsten der Großen.

Ob das dem Verbraucher nutzt, hängt davon ab, ob verantwortungsvolle Kreditvergabe tatsächlich eine Frage der Haltung ist — oder eine der Datenqualität. Die BaFin-Zahlen deuten auf Letzteres: Das Übersichtsproblem der Nutzer entsteht zwischen den Anbietern, nicht innerhalb eines einzelnen. Eine Richtlinie, die jeden Anbieter einzeln zur Sorgfalt verpflichtet, aber keinen gemeinsamen Blick auf die Gesamtverschuldung erzwingt, löst das strukturelle Problem nicht. Es bleibt die Aufgabe der Anbieter, freiwillig weiter zu gehen als das Gesetz — genau die Haltung, die von Ingelheim einfordert.

Ab November 2026 wird sich zeigen, wie viele das ernst meinen. Händler täten gut daran, ihre Payment-Partner bis dahin an einer einfachen Frage zu messen: Was hat der Anbieter an seiner Risikoprüfung geändert — und was war schon vorher Standard?