5,9 Milliarden Kleinsendungen soll der Warenverkehr aus Drittstaaten im Jahr 2025 umfassen, meldet der HDE. Gegen diese Flut reicht Kontrolle allein nicht, heißt es in einer gemeinsamen Forderung von Markenverband, Handelsverband Deutschland und Verbraucherzentrale Bundesverband. Erstmals treten die drei Organisationen mit einer Kernforderung auf: Wer in der EU verkauft, muss in der EU haftbar sein. Konkret verlangen sie eine Haftungsadresse für jeden Drittstaaten-Händler.
Warum reichen Kontrollen allein nicht aus?
Der Hintergrund: Derzeit profitieren Anbieter aus Ländern wie China von der Zollbefreiung für Sendungen bis 150 Euro. Die EU-Kommission zählte für 2022 rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen, die Tendenz steigt. Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress nutzen diesen Vorteil, um mit Niedrigpreisen europäische Shopbetreiber zu unterbieten. Fehlt eine Anschrift im Binnenmarkt, bleiben Behörden bei mangelhafter Ware oft machtlos. Rückrufe, Gewährleistung und Produktsicherheit lassen sich nicht durchsetzen, wenn Hersteller außerhalb der EU sitzen.
Verbraucherschützer verweisen auf Alltagsfälle: Ein Ladegerät überhitzt, ein Kinderpielzeug enthält verbotene Weichmacher, eine Jacke trägt keinen CE-Nachweis. Bei Lebensmitteln und Kosmetik kommen Hygienevorschriften hinzu, die ohne lokale Adresse nicht kontrolliert werden können. Wer reklamiert, landet beim Verkäufer in Shenzhen. Die EU-Verbraucherrechte gelten auf dem Papier, in der Praxis bleiben sie häufig wirkungslos.
Markenhersteller verlieren Umsatz an gefälschte oder billige Importe. Der HDE vertritt Händler, die mit denselben Regeln konkurrieren müssen, und die Verbraucherzentralen sehen den Schutz bei Produktsicherheit und Rückruf in Gefahr.
Wie soll der Bevollmächtigte funktionieren?
Das Modell kennt der europäische Markt bereits. Nach der Marktüberwachungsverordnung brauchen bestimmte Produkte einen Verantwortlichen mit Anschrift in der EU. Die drei Verbände wollen dieses Prinzip auf alle Anbieter ausweiten. Händler und Hersteller ohne EU-Sitz müssten einen registrierten Bevollmächtigten benennen. Plattformen wiederum sollen dessen Registrierung prüfen, bevor sie ein Angebot freischalten.
Für Plattformen wäre das ein operativer Eingriff. Marktplätze müssten vor der Freischaltung eine Registriernummer abfragen und dokumentieren. Das schreckt unseriöse Anbieter ab und gibt Behörden einen Hebel. Gleichzeitig entsteht für etablierte Händler ein fairerer Wettbewerb: Wer CE-Kennzeichnung, Impressum und Gewährleistung ohnehin schuldet, zahlt heute die Kosten der Konformität, Konkurrenten aus Drittstaaten oft nicht.
Gegenstimmen gibt es ebenfalls. Niedrigpreis-Anbieter und Teile der Plattformwirtschaft warnen, dass Registrierungspflichten kleine Anbieter überproportional belasten und das Angebot für preissensitive Kundengruppen schrumpfen könnte. Ob sich kleine Anbieter die Registrierung leisten können und ob die Behörden in allen 27 Mitgliedstaaten Prüfkapazitäten aufbauen, ist offen.
Handlungsimpuls für Händler und Hersteller
Für deutsche Händler lohnt sich jetzt ein Blick auf die eigene Compliance. Wer Spielzeug, Elektronik oder Kosmetik in die EU bringt, braucht bereits heute einen Verantwortlichen mit EU-Anschrift. Wer über Marktplätze wie Amazon oder OTTO verkauft, sollte prüfen, ob künftig Registrierungsnachweise für jeden Anbieter abgefragt werden. Händler, die bisher gegen billige Drittstaaten-Konkurrenz verloren, bekommen eine Forderung an die Hand, die sie gegenüber Politik und Verbänden stützen können.
Ob die Forderung Gesetz wird, steht noch nicht fest. Das Europäische Parlament diskutiert seit Monaten über eine Reform der Zollvorschriften, eine pauschale Gebühr pro Kleinsendung ist im Gespräch. Mit einer Haftungsadresse hätten Verbraucherschützer, Markenverbände und Händler erstmals dieselbe Adresse: den Ort, an dem Verantwortung anfängt.
