News Shop-Management

Kartenzahlung-Pflicht: Was das Klingbeil-Vorhaben für Shopbetreiber bedeutet

Wer beim Bäcker oder im Dönerladen nur mit Scheinen zahlen kann, kennt das Schild: „Cash only“. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will diese Praxis beenden. Nach einem Bericht der dpa arbeitet sein Ministerium an einem Vorhaben, das Geschäfte und Restaurants verpflichten soll, neben Bargeld auch digitale Zahlungen per Karte oder Smartphone zu akzeptieren. Für stationäre Händler mit elektronischem Kassensystem ist das ein regulatorischer Eingriff mit direkten Folgen für Hardware, Prozesskosten und Kundenfrequenz.

Betroffen wären laut Bericht Betriebe, die bislang ausschließlich Bargeld annehmen. Eine Pflicht zur Kartenzahlung würde damit eine Gruppe von Händlern treffen, die sich bisher bewusst gegen Kartenterminals entschieden hat — meist wegen der Transaktionsgebühren, der Anschaffungskosten oder des Aufwands bei der Buchhaltung. Der Anteil bargeldloser Zahlungen liegt in Deutschland laut Bundesbank seit Jahren bei über 60 Prozent des Umsatzes im Einzelhandel; kleine Gastronomiebetriebe hinken dieser Entwicklung jedoch strukturell hinterher.

Warum verlieren Händler mit „Cash only“ Umsatz?

Der Anteil der Verbraucher, die grundsätzlich kein Bargeld mehr mitführen, wächst. Wer an der Ladentheke abgewiesen wird, kauft in der Regel nicht beim nächsten Mal zurück. Für Händler ist die Bargeldquote kein neutraler Betriebszustand, sondern ein Conversion-Killer: Der Kaufabbruch erfolgt erst an der Kasse, wenn die Ware bereits kommissioniert oder zubereitet ist.

Für Shopbetreiber mit Omnichannel-Strategie verschärft sich das Problem. Filialen, die kein Kartenterminal betreiben, lassen sich nur schwer an ein einheitliches Warenwirtschafts- oder Payment-System anbinden, das Online- und Offline-Umsätze zusammenführt. Wer ein Shopsystem wie Shopware oder JTL betreibt und stationäre Verkäufe über dieselbe Warenwirtschaft abwickelt, hat mit „Cash only“-Filialen eine dauerhafte Datenlücke.

Kernsatz: Eine Kartenzahlung-Pflicht trifft nicht primär E-Commerce-Händler, sondern deren stationäre Vorposten — und zwingt Omnichannel-Betriebe zur Vereinheitlichung von Payment- und Kassensystemen.

Wie funktioniert die technische Nachrüstung?

Wer bislang ohne Kartenterminal arbeitet, braucht einen Anbieter für Kartenakzeptanz — etwa SumUp, Zettle by PayPal oder einen klassischen Acquirer wie die Sparkassen oder Payone. Die Kostenstruktur ist entscheidend: Transaktionsgebühren liegen je nach Anbieter zwischen 0,9 und 2,75 Prozent des Umsatzes, teilweise zuzüglich Grundgebühr pro Terminal. Bei kleinen Tickets — dem Döner für 8 Euro — sind prozentuale Gebühren schmerzhaft, aber kalkulierbar, sofern die Marge stimmt.

Wichtig für Händler mit Fiskalkasse: Seit der Kassensicherungsverordnung 2020 müssen elektronische Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Wer bislang ausschließlich mit offener Ladenkasse gearbeitet hat, muss bei der Umstellung also nicht nur das Terminal, sondern die gesamte Kassenarchitektur aufrüsten. Das ist der eigentliche Kostenblock — nicht das Terminal selbst.

Eine Pflicht zur Kartenzahlung ist bislang nicht beschlossen. Ob und in welcher Form sie kommt, ist offen. Händler, die ihren stationären Betrieb ohnehin digitalisieren wollen, sollten die politische Debatte als Anlass nutzen, um Terminal, TSE und Warenwirtschaftsanbindung in einem Zug zu klären — statt später unter Zeitdruck nachzurüsten.