Ab 1. Juli 2026 fällt für Amazon-Händler, die aus China, Großbritannien oder anderen Drittländern in die EU liefern, eine neue Position in der Kalkulation an: 3 Euro pro Zollposition. Amazon hat die Gebühr im Seller Central angekündigt. Sie trifft sowohl Verkäufer, die selbst versenden (FBM), als auch jene, die Fulfillment by Amazon nutzen – vorausgesetzt, die Ware kommt direkt aus einem Nicht-EU-Land.
Das ist kein interner Amazon-Beschluss. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2026/382 vom 18. Februar 2026. Sie streicht die bisherige Zollfreigrenze für Sendungen bis 150 Euro Warenwert. Was als Bagatellregelung gedacht war, um der Paketflut aus Fernost Herr zu werden, wird zur direkten Kostenfalle für alle Händler, deren Waren den Atlantik oder die Seidenstraße per Paketdienst überqueren.
Warum verlangt Amazon plötzlich Zollgebühren?
Die kurze Antwort: Weil die EU es so will. Der europäische Binnenmarkt war mit Kleinsendungen aus Drittländern überschwemmt. Laut EU-Kommission erreichten 2024 rund 4,6 Milliarden Pakete mit geringem Wert die EU – ein Plus von 100 Prozent gegenüber 2023. Viele dieser Pakete unterlagen dank der 150-Euro-Freigrenze keinem Zoll, nur der Einfuhrumsatzsteuer. Das ändert sich jetzt.
Amazon reagiert als Plattform auf die neue Haftungslage. Wer über den Marktplatz Waren in die EU importiert, muss künftig für jede Zollposition – also praktisch für jeden Artikel oder jede HS-Code-Gruppe – drei Euro abführen. Das ist keine optionale Servicegebühr, sondern eine durchgereichte Pflichtabgabe. Die Plattform fungiert hier als Abwicklungspartner, nicht als Wohltäter.
4,6 Milliarden geringwertige Pakete erreichten 2024 die EU – doppelt so viele wie im Vorjahr.
Was bedeutet das für FBA- und FBM-Verkäufer?
Für FBA-Verkäufer, die Amazon Remote Fulfillment nutzen, übernimmt der Konzern zumindest die Buchhaltung. Die 3 Euro werden automatisch zum Kundenpreis hinzugerechnet, zusätzlich zur regulären Umsatzsteuer. Der im Seller Central unter „Gesamten Lagerbestand verwalten“ angezeigte Preis bleibt davon unberührt. Wer den tatsächlichen Endverkaufspreis sehen will, muss ab Juli in den Einnahmenrechner schauen. Das klingt komfortabel, hat aber einen Haken: Der Preis im Warenkorb steigt, und Konversionsraten können darunter leiden.
FBM-Verkäufer haben es komplizierter. Sie müssen einen von Amazon zugelassenen Transportdienstleister nutzen, der berechtigt ist, Amazons IOSS-Nummer für die Zollabwicklung zu verwenden. Sie müssen dem Dienstleister ASIN-Daten und IOSS-Nummer übermitteln. Und sie müssen weiterhin als DDP, also Delivered Duty Paid, versenden. Kurz: Wer bisher per billigstem China-Post-Dienst in deutsche Briefkästen lieferte, muss sein Logistikmodell neu aufbauen.
Wie rechnet Amazon die Gebühr durch?
Der Preis im Seller Central bleibt netto. Amazon ergänzt oben drauf Steuer und Zoll. Das Unternehmen rät Händlern, Preisregeln und automatisierte Preisanpassungen vor dem Stichtag zu prüfen. Wer dynamisch gegen Mitbewerber preist, ohne die 3 Euro zu berücksichtigen, wird im Einnahmenrechner eine unangenehme Überraschung erleben.
Und die Sache hat ein Weiteres: Die 3 Euro gelten pro Zollposition. Kaufen Kunden drei Artikel mit unterschiedlichem HS-Code in einer Bestellung, können 9 Euro Zoll anfallen. Bei gemischten Warenkörben summiert sich das schnell. Für Produkte mit niedrigem Einzelpreis ist das verheerend: 3 Euro auf einen 8-Euro-Artikel sind 37,5 Prozent Aufschlag, bevor Steuern und Servicepauschalen dazukommen.
Wie entkommt man der Zollgebühr?
Der einzige sichere Ausweg: Lagerbestände innerhalb der EU halten. Wer seine Ware bereits in einem Amazon-Lager in Deutschland, Frankreich oder Polen liegen hat, liefert von dort an EU-Kunden – und die 3-Euro-Pauschale entfällt. Amazon empfiehlt diese Strategie ausdrücklich, nicht zuletzt, weil sie dem Unternehmen mehr Kontrolle über das Fulfillment-Netzwerk gibt. Für Händler bedeutet das aber Kapitalbindung, höhere Lagerkosten und eine komplexere Bestandsplanung.
Eine Alternative ist der Umstieg auf lokale 3PL-Dienstleister in den Niederlanden oder Deutschland. Auch hier fällt die Zollgebühr weg, sobald die Ware den EU-Zollraum einmal passiert hat. Allerdings verschiebt sich das Problem nur: Die Einfuhr muss weiterhin verzollt werden, nur jetzt im Großcontainer statt im Kleinpaket. Für viele kleinere Seller ist das keine echte Entlastung, sondern ein Sprung in ein teureres Lager- und Logistikmodell.
- Remote Fulfillment: Amazon addiert 3 Euro automatisch zum Verkaufspreis, aber der Kunde zahlt mehr.
- FBM aus Nicht-EU: Händler brauchen zugelassenen Carrier, IOSS-Anbindung und DDP-Versand.
- EU-Lager: Zollgebühr entfällt, dafür steigen Lager- und Kapitalbindungskosten.
Was kommt nach der Übergangslösung?
Die 3-Euro-Regel ist nur ein Provisorium. Ab voraussichtlich 2028 will die EU die Zollfreigrenze vollständig abschaffen und den Zoll ab dem ersten Euro nach regulären Tarifsätzen erheben. Dann wird es nicht mehr bei einer Pauschale bleiben, sondern branchenspezifische Zollsätze greifen – bei Textilien bis zu 12 Prozent, bei Elektronik oft deutlich weniger, aber nie null.
Hinzu kommt eine weitere Gebühr: Noch im Verlauf des Jahres 2026, spätestens ab November, plant die EU eine Bearbeitungspauschale von 2 Euro pro Zollposition. Zusammen mit den 3 Euro Zoll würden pro Position 5 Euro fällig – wieder vor Steuer. Frankreich führt bereits eine eigene „Taxe Petit Colis“ von 2 Euro ein. Wer jetzt nicht seine Preisgestaltung und Lieferkette umstellt, läuft Gefahr, ab 2027 mit steigenden Kosten konfrontiert zu werden, die die eigenen Margen auffressen.
„Wer bisher auf Niedrigpreise aus Fernost setzte, muss bis spätestens 2028 ein neues Geschäftsmodell haben.“
Amazon-Händler sollten also nicht nur den 1. Juli im Blick behalten. Die kommenden 18 Monate sind eine Übergangsphase, in der sich die Wettbewerbsbedingungen für Drittländler verschlechtern und für EU-basierte Anbieter verbessern. Die Frage ist nicht, ob sich die Kosten erhöhen, sondern wer sie am geschicktesten an den Kunden weitergeben kann, ohne die Conversion zu zerstören.
Der Rat für Betreiber lautet deshalb: Prüfen Sie jetzt, für welche ASINs die 3 Euro den Gewinn ausradieren. Lagern Sie schnell drehende Artikel in die EU um. Und verlassen Sie sich nicht darauf, dass Amazon die Zollabfertigung zum Nulltarif erledigt. Die neuen Gebühren sind der Anfang einer größeren Umverteilung im grenzüberschreitenden E-Commerce – und sie kommen punktlich.
