Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen Google erlassen, die Weichenstellung: Der Suchmaschinenbetreiber haftet für falsche Behauptungen in seinen KI-Übersichten. Ein Händler hatte Google vorgerichtlich gebeten, eine scharfe Kundenkritik aus der KI-Übersicht zu entfernen, die auf keiner echten Rezension basierte. Google ignorierte die Aufforderung. Vor Gericht konnte das Unternehmen keine Quellen für die Behauptung vorlegen.
Die KI hatte einem Online-Händler pauschale Kundenkritik angedichtet, die in keiner existenzienden Rezension nachweisbar war. Das Gericht entschied, Google müsse die Falschbehauptung aus der Übersicht löschen und künftig solche Aussagen verhindern, sofern sie auf keiner Quelle beruhen.
Was bedeutet das für Ihre Shop-Bewertung?
Die KI-Übersicht, auch AI Overview genannt, erscheint ganz oben auf der Google-Suchergebnisseite, oft vor dem ersten organischen Link. Dort fasst Google Algorithmen Informationen aus dem Web zusammen, um Nutzerfragen direkt zu beantworten. Bis jetzt galt: Niemand haftet, wenn da etwas Falsches steht. Das ist vorbei.
Für Sie als Händler heißt das: Sollte Google in der KI-Übersicht eine Falschbehauptung über Ihren Shop anzeigen, können Sie jetzt klagen. Das Gericht hat klargestellt, dass Google nicht einfach „die KI hat es so entschieden“ sagen darf. Sie haftet für die Inhalte, die ihr System in die Suchergebnisse spuckt.
Wie können Händler jetzt vorgehen?
Die ersten Schritte bleiben die gleichen: Schreiben Sie Google direkt und fordern Sie die Löschung. Das hat im Hamburger Fall nicht funktioniert, aber das Gericht hat jetzt klargestellt: Wenn Google nicht reagiert, können Sie vor Gericht gehen. Und Sie haben gute Chancen.
Parallel dazu lohnt sich ein Blick auf Ihre tatsächlichen Kundenbewertungen. Plattformen wie Trustpilot, Google Business Profile und Bewertungsportale zeigen, was echte Kunden über Sie sagen. Wenn dort keine Kritik zu dem Vorwurf steht, den die KI erfunden hat, haben Sie starke Argumente.
Achten Sie auch auf Ihre organischen Suchergebnisse. SEO-bezogene Bezeichnungen wie Online-Shop, Shop-Betrieb oder Versand werden oft in KI-Übersichten richtig eingeordnet. Aber wenn Algorithmen falsche Informationen aus unechten Quellen aufgreifen, entsteht Schaden, den Google jetzt ersetzen muss.
Das Urteil ist ein Präzedenzfall. Es betrifft nicht nur Hamburg, sondern kann bundesweit und europaweit genutzt werden. Händler, die KI-Übersichten als reine „Maschinenausgabe“ abtun, riskieren Rufschaden und Umsatzverlust. Das Gericht hat gezeigt: Da haftet jemand.
