News Shop-Management

EmpCo-Richtlinie: Grüne Werbeversprechen im Onlineshop brauchen ab 2026 Belege

Ab dem 27. September 2026 sind generische Umweltaussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „grünes Produkt“ in Online-Shops praktisch tot. Die EU-EmpCo-Richtlinie (Richtlinie 2024/825, „Empowering Consumers for the Green Transition“) verpflichtet Händler, jede ökologische Werbebotschaft mit konkreten, überprüfbaren Belegen zu hinterlegen. Wer bis dahin sein Sortiment nicht bereinigt hat, riskiert Abmahnungen und Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.

Die Umsetzung in deutsches Recht musste bis März 2026 erfolgen, die Anwendungspflicht greift dann im Herbst. Betroffen sind nicht nur große Markenhersteller – die Richtlinie trifft jeden Shopbetreiber, der auf Produktseiten, im Checkout oder in Newsletter-Kampagnen mit Nachhaltigkeit wirbt. Auch Händler, die die Claims ihrer Lieferanten ungeprüft übernehmen, stehen in der Verantwortung.

Was ist konkret verboten – und was noch erlaubt?

Kern des Regelwerks ist eine Schwarze Liste. Darauf stehen Formulierungen, die generell verboten sind: pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“, „bio“ ohne Zertifizierung oder „CO₂-neutral“, sofern die Neutralität allein auf Ausgleichszertifikaten beruht. Der Kompensations-Klassiker – „klimaneutraler Versand durch Zertifikate“ – verliert damit seine rechtliche Grundlage als Werbeversprechen.

Erlaubt bleiben spezifische, belegbare Aussagen. Wer schreibt „Verpackung aus 80 Prozent Recyclingpapier“ und das dokumentieren kann, ist auf der sicheren Seite. Die Latte liegt allerdings hoch: Händler müssen die Belege auf Anfrage von Behörden und Verbraucherschützern vorlegen können, nicht erst im Verfahren.

Kernsatz: Die EmpCo-Richtlinie kippt die Beweislast – ab September 2026 muss der Shop jeden grünen Claim belegen, nicht der Abmahner das Gegenteil.

Ebenfalls neu: Nachhaltigkeitssiegel brauchen eine anerkannte Zertifizierungsstelle oder eine behördliche Einrichtung. Selbst erstellte Shop-Badges mit Baum-Symbol und „Green Choice“-Label sind ohne unabhängige Prüfung unzulässig. Shopware- und Shopify-Betreiber, die mit eigenen Icon-Overlays arbeiten, sollten ihre Template-Anpassungen prüfen – viele Themes liefern genau solche Badge-Systeme out of the box.

Warum trifft die Richtlinie gerade kleinere Shops hart?

Große Player wie Zalando oder OTTO haben Compliance-Teams, die ihre Produktbeschreibungen schon seit Monaten umschreiben. Der Mittelstand mit 1 bis 20 Millionen Euro Umsatz steht vor einem anderen Problem: Tausende Produkttexte, oft aus Lieferantenfeeds importiert, enthalten unkritisch übernommene Greenwashing-Formeln. Ein WooCommerce-Shop mit 3.000 Artikeln kann diese Flut manuell kaum durchforsten.

„Klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig produziert“ – drei Formulierungen, die nach Schätzungen des Handelsverbands Deutschland in über 60 Prozent der Online-Shops noch auf Produktseiten stehen.

Hinzu kommt ein strukturelles Risiko: Wettbewerber und Verbraucherzentralen können Verstöße weiterhin kostengünstig abmahnen. Die Erfahrung mit der Preisangabenverordnung zeigt, wie schnell Abmahnkanzleien systematisch nach Mustern crawlen. Wer seine Produktdatenbank nicht bis zum Stichtag bereinigt, wird leicht gefunden.

Was Shopbetreiber jetzt anpacken müssen

Der pragmatische Weg führt über die Produktdaten. Zuerst: eine Volltextsuche über alle Beschreibungen und Meta-Felder mit den Begriffen der Schwarzen Liste. Bei größeren Sortimenten lohnt ein Export via Shopsystem-API – bei Shopware 6 über die Admin-API, bei Shopify über den Bulk-Export, bei Magento über das REST-Interface. Tools wie Synesty oder Alumio lassen sich dafür zweckentfremden, ohne dass neue Infrastruktur nötig wäre.

Zweiter Schritt: Claims durch Messwerte ersetzen, nicht durch schwammige Alternativen. „90 Prozent der Energie im Lager aus eigener Photovoltaik“ überlebt eine Prüfung, „besonders klimaschonend gelagert“ nicht. Drittens sollten Händler ihre Lieferanten vertraglich zur Beleglieferung verpflichten – wer Zertifikate nicht schriftlich bekommt, streicht den Claim besser komplett.

Übrig bleibt eine Chance, die viele übersehen: Shops, die ihre Nachhaltigkeitskommunikation konsequent auf Fakten umstellen, differenzieren sich spürbar von Wettbewerbern, die weiter auf Grün-Icons setzen. Der 27. September 2026 kommt schneller, als eine Sortimentsbereinigung dauert – wer jetzt startet, ist rechtzeitig fertig.