Importe über Amazon werden teurer. Der Konzern berechnet künftig eine gesonderte Zollgebühr für Waren, die aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union gelangen. Für deutsche Online-Händler, die über Amazon international einkaufen oder verkaufen, verschiebt sich damit die Kalkulation. Wer bisher die Kosten für Zollabfertigung und Mehrwertsteuer in den Gesamtpreis eingebettet hat, muss nun genauer hinschauen.
Der Schritt fällt in eine Phase, in der Zollthemen für E-Commerce erheblich an Bedeutung gewinnen. Lieferketten aus Asien, Brexit-Folgen für UK-Importe und verschärfte Zollkontrollen haben den Verwaltungsaufwand ohnehin schon erhöht. Amazons neue Gebühr addiert sich darauf. Sie betrifft insbesondere Händler, die über das FBA-Netzwerk oder direkt über Amazon-Grenzüberschreitende Lieferungen abwickeln.
Was genau ändert sich bei der Zollabfertigung?
Amazon positioniert die Gebühr als Auslagenvergütung für Zollabfertigungsleistungen. Konkret fallen Kosten an, wenn Waren von außerhalb der EU in ein EU-Land importiert und über Amazon-Logistikkanäle transportiert werden. Das betrifft nicht nur direkte Amazon-Einkäufe, sondern auch Geschäftskunden, die Amazon als Logistikdienstleister nutzen.
Für Shopbetreiber bedeutet das: Die reine Warenkostenkalkulation reicht nicht mehr. Neben Einfuhrumsatzsteuer, Zöllen und Frachtkosten kommt eine weitere Position hinzu. Wer Margen im unteren einstelligen Prozentbereich operiert, spürt jeden zusätzlichen Posten unmittelbar. Besonders betroffen sind Händler im Consumer-Electronics-, Textil- und Haushaltswaren-Segment, die stark auf asiatische Fertigungsstätten setzen.
Wer trägt die Mehrkosten?
Die Verteilung der Kosten hängt vom Vertragsmodell ab. Bei vielen Amazon-Business-Transaktionen wird der Importeur, also in der Regel der deutsche Händler oder seine Zollbevollmächtigung, belastet. Endkunden bemerken die Gebühr nicht als separate Position, sondern als Bestandteil des Endpreises. Langfristig dürfte sie aber auf Verbraucherpreise durchschlagen.
Der Händlerbund hat die Entwicklung bereits als relevant für seine Mitglieder eingestuft. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine vertraglich vereinbarte Servicegebühr, keine staatliche Abgabe. Das macht sie nicht weniger relevant, aber sie lässt sich nicht über politische Beschwerdekanäle abwehren. Vertragspartner müssen die Klauseln in ihren Amazon-Vereinbarungen prüfen und gegebenenfalls Verhandlungen mit ihrem Zollagenten oder Fulfillment-Dienstleister führen.
Was sollten Händler jetzt umsetzen?
Drei Handlungsfelder stehen im Vordergrund. Zuerst gehört die Kostenstruktur auf den Prüfstand. Händler sollten für jede betroffene Produktgruppe neu kalkulieren: Wareneinsatz, Fracht, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Amazon-Gebühr und lagerlogistische Kosten. Wo die Marge zusammenbricht, muss entweder der Einkaufspreis oder der Verkaufspreis angepasst werden.
Zweitens lohnt sich eine Lieferantenprüfung. Liefert der Hersteller weiterhin direkt aus China nach Europa, oder bestehen Alternativen über EU-Lager? Einige Händler verlagern Teile ihres Warenbestands in europäische Zwischenlager, um Zollstufen zu reduzieren. Das bindet Kapital, senkt aber die Transaktionskosten pro Sendung.
Drittens sollte die Zollabwicklung professionalisiert werden. Wer bistlang Zollangelegenheiten halbherzig bearbeitet hat, steht nun unter Draxisdruck. Ein zuverlässiger Zollbevollmächtigter, saubere Warenverzeichnisse und korrekte Zolltarifnummern sind keine optionale Bequemlichkeit mehr, sondern Voraussetzung, um Überraschungen zu vermeiden.
Langfristig werden Zollgebühren für Amazon-Händler zum Standardkostenfaktor gehören. Wer sie früh in die Preisgestaltung einrechnet, behält Spielraum. Wer wartet, bis die erste Abrechnung kommt, verliert an Wettbewerbsfähigkeit.
