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Amazon-Klage: Kalifornien zieht wegen Preisabsprachen gegen Marketplace-Händler vor Gericht

Amazon-Klage: Kalifornien zieht wegen Preisabsprachen gegen Marketplace-Händler vor Gericht

Knapp drei Jahre nach der Erstklage will Kalifornien nicht locker lassen. Die Justizbehörden des US-Bundesstaats haben ihre Vorwürfe gegen Amazon wegen illegaler Preisabsprachen jüngst untermauert und verlangen erneut, den Konzern gerichtlich zur Änderung seiner Händlerverträge zu zwingen. Für europäische Marketplace-Verkäufer ist der Fall mehr als ein US-Juristenduell, er könnte die Vertragspraxis der Plattform weltweit verändern.

Der Kern des Streits liegt in den Konditionen, die Amazon Dritthändlern auferlegt. Wer seine Waren auf dem Marktplatz anbietet, darf sie nach Auffassung der kalifornischen Staatsanwaltschaft anderswo nicht günstiger verkaufen, weder im eigenen Onlineshop noch bei Konkurrenzplattformen wie Walmart. Kritiker nennen diese Klauseln eine Preisuntergrenze per Vertrag.

Was genau wirft Kalifornien Amazon vor?

Die Generalstaatsanwaltschaft des Bundesstaats sieht in den Händlervereinbarungen Verstöße gegen das kalifornische Wettbewerbsrecht, konkret gegen den Cartwright Act und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Amazon habe die Klauseln genutzt, um Preise künstlich hoch zu halten und Händler daran zu hindern, Konkurrenzplattformen mit niedrigeren Preisen zu beliefern.

Die aktuelle Prozesslage: Nachdem ein kalifornisches Gericht die Klage 2022 zunächst abgewiesen hatte, ging der Fall vor ein Berufungsgericht, das den Prozess 2024 wiederbelebte. Mit dem nun eingereichten Antrag setzt der Staat den Rechtsstreit vor dem Obersten Gericht des Staates fort und beantragt eine einstweilige Verfügung, die Amazon zu Vertragsänderungen verpflichten soll.

Kernsatz: Kalifornien will per Gericht erzwingen, dass Amazon Klauseln streicht, mit denen Händler an Mindestpreise auf konkurrierenden Plattformen gebunden werden.

Amazon weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, Händler seien frei in ihrer Preissetzung. Die Vertragsklauseln dienten lediglich dazu, den eigenen Kunden wettbewerbsfähige Preise zu garantieren.

Warum betrifft das auch deutsche Händler?

Direkt gilt US-Recht naturgemäß nicht in Europa. Indirekt aber dürfte der Prozess Auswirkungen haben. Erstens arbeitet auch die EU-Kommission an Amazons Preisklauseln: Bereits im Rahmen des Buy-Box-Verfahrens musste der Konzern Zugeständnisse bei der Behandlung von Händlerdaten und der Platzierung konkurrierender Angebote machen. Zweitens kopiert Amazon in der Regel einheitliche Vertragsstrukturen über Marktplätze hinweg, ein Urteil in Kalifornien könnte das Unternehmen dazu bewegen, Klauseln global anzupassen.

Für Händler mit eigenem Webshop auf Shopware, Shopify oder WooCommerce ist die Frage konkret: Wer auf dem Amazon-Marktplatz verkauft und parallel im eigenen Shop andere Konditionen bietet, sollte seine Händlervereinbarung prüfen. Klassische Price-Parity-Klauseln, die schlechtere Preise auf anderen Kanälen untersagen, hat Amazon in Europa 2019 formal abgeschafft, nach Druck des Bundeskartellamts. In den USA blieben sie länger Bestandteil der Verträge.

Wettbewerb heißt, dass ein Händler auf jeder Plattform selbst über seinen Preis entscheiden darf, das will Kalifornien gerichtlich durchsetzen.

Das Kartellrecht in Europa hat hier bereits Pionierarbeit geleistet. Das Bundeskartellamt verbot Hotel-Preisportale wie Booking.com ähnliche Meistbegünstigungsklauseln schon 2013. Amazon zog in Europa nach, ohne dass es eines Urteils bedurft hätte.

Was Händler jetzt konkret tun können

Zunächst: abwarten. Der Prozess ist noch nicht entschieden, ein Urteil dürfte erst 2026 fallen. Doch wer heute mehrkanalig verkauft, hat Handlungsoptionen, die unabhängig vom Ausgang Sinn ergeben. Prüfen Sie, ob Ihre Amazon-Händlervereinbarung noch Klauseln enthält, die Preise auf anderen Kanälen einschränken. Stimmen Sie Preisstrategien zwischen Marktplatz und eigenem Shop bewusst ab, statt sie der Plattform zu überlassen.

Wer den Marktplatz verlässt oder reduziert, sollte zudem die Abhängigkeit von Amazon-Versand (FBA) kritisch hinterfragen. Hier schlägt der Fall zwei Fliegen mit einer Klappe: Die kalifornische Klage zielt auch auf die Praxis, Händler bei der Preissetzung indirekt zu zwingen, Fulfillment by Amazon zu nutzen. Mehrere US-Klagen laufen parallel dazu und verfolgen diesen Strang.

Ob Kalifornien gewinnt, entscheidet sich vor Gericht. Die Richtung der Debatte ist jedoch klar: Plattformen werden weltweit unter wettbewerbsrechtliche Beobachtung gerückt. Deutsche Händler profitieren davon, auch wenn der erste Schlag auf der anderen Seite des Atlantiks geführt wird.